Terminvereinbarung Beratungsbesuche § 37.3 zum Jahresende

Vor ein paar Tagen hat ein neues Jahr begonnen und traditionell werden die Pflegekassen nun bald die Erinnerungen für die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI verschicken (Beratungsbesuch 37.3 Termin verpasst). Für die meisten Patienten besteht zweimal im Jahr die Verpflichtung einen sog. Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen wollen damit sicherstellen, dass bei Ihnen die Pflege gewährleistet ist. Liegt der Beratungsnachweis nicht rechtzeitig bei den Kassen vor, drohen die meist damit das Pflegegeld zu kürzen.

Das muss nicht sein.

Für diejenigen, die es verpasst haben den Beratungsbesuch rechtzeitig durchführen zu lassen empfehlen wir jetzt schnell einen Termin zu vereinbaren (Beratungsbesuch 37.3 Termin verpasst). Erfahrungsgemäß gibt es hier im Januar und Februar immer viel zu tun. Damit wir schnell und ohne Stress bei Ihnen den Beratungsbesuch durchführen können und das Beratungsprotokoll an die Kassen schicken können.

Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer  069-90 430 19 281 an und vereinbaren Sie ihren individuellen Termin.

Verhinderungsplege
Pflegedienstleitung K. Leppind