LWP Pflegedienst Frankfurt
Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI und Pflegeberatung nach § 45a SGB XI für pflegende Angehörige

PDL Leppind
Frau Külli Leppind
Hr. Nickolai
Herr Jürgen Nickolai

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI.

Unser Team steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Sie pflegen einen Angehörigen und beziehen Pflegegeld?
Dann schreibt der Gesetzgeber vor, dass mehrmals im Jahr ein sog. Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst bei Ihnen zu Hause stattfinden soll. Dies ist im Paragraph 37.3 Sozialgesetzbuch geregelt (§ 37.3 SGB XI).
Wir führen die Beratungsbesuche bei Ihnen durch, dokumentieren diese und leiten die entsprechende Dokumentation an die zuständige gesetzliche Kasse weiter. Zuständig bei uns sind Frau Külli Leppind und Herr Jürgen Nickolai.
Unter der Telefonnummer (069) 90 430 19 281 oder der Mailadresse info@lwp-frankfurt.de können Sie direkt mit ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

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Formular eines Nachweises über einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Pflegeberatung nach § 45a SGB XI für pflegende Angehörige

Für viele unserer Patienten führen wir regelmäßig verpflichtende Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI durch. Die Zeit, die der Gesetzgeber hierfür einräumt, ist leider sehr knapp bemessen.
Oft gibt es viele unbeantwortete Fragen – vor allem von pflegenden Angehörigen. Gerade bei intensiveren Pflegesituationen wie z.B. bei Bettlägerigkeit ist es schön, wenn man auf das Wissen einer erfahrenen Pflegefachkraft zurückgreifen kann.
Wer weiß schon wie man z.B. eine druckentlastende Lagerung richtig durchführt, wie man Kontrakturen vermeidet oder einen Patienten schonend mobilisiert. Über all diese Dinge können unsere Pflegefachkräfte Sie beraten.
Hierfür hat der Gesetzgeber in § 45a SGB XI die Möglichkeit geschaffen, eine umfangreiche Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Kassen geben uns die Möglichkeit eine zweistündige Beratung anzubieten. Kontaktieren Sie uns und wir können abklären, ob auch bei Ihrer Kasse diese Möglichkeit besteht.

Rufen Sie uns unter der Rufnummer  069 – 90 430 19 281 an und vereinbaren Sie eine Pflegeberatung nach § 45a SGB XI.