Verhinderungspflege

Viele haben das Wort Verhinderungspflege schön gehört, die meisten können damit aber nicht viel anfangen. Daher wollen wir uns jetzt etwas Zeit nehmen und den Begriff und die Hintergründe erklären.

 

Alle Menschen, die einen Pflegegrad 2 oder höher haben, haben Anspruch auf die sog. Verhinderungspflege, wenn Sie eine Pflegeperson haben. Ca. ein Drittel aller Pflegebedürftigen werden durch ihre Angehörigen gepflegt. Dies ist eine sehr anspruchsvolle und oft anstrengende Tätigkeit. Einer der Angehörigen ist meist bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet. Wenn dies der Fall ist, hat die Pflegeperson auch einmal Anspruch sich von der anstrengenden Aufgabe der Pflege zu erholen. Für diese Auszeit kann der Pflegebedürftige entweder eine andere Person oder einen zugelassenen Pflegedienst beauftragen.

 

Dafür stellt die Pflegekasse einen Geldbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt 1612 € pro Jahr. Man hat nun die Möglichkeit diesen Betrag an einem Stück zu nutzen, wenn z.B. die Pflegeperson einmal in Urlaub fahren möchte, oder den Betrag in kleinen Teilen über einen längeren Zeitraum zu nutzen. Beauftragt man hierzu einen Pflegedienst, so rechnet dieser meist direkt mit der Kasse ab. Springt eine Person aus dem Freundeskreis ein, so erstattet man diesen den entstandenen Aufwand und reicht dann diese Auslagen bei der Pflegekasse ein. 


Ist man zufrieden mit den Leistungen der Verhinderungspflege und hat sich dieses System bewährt ist es auch möglich einen höheren Betrag dafür zu nutzen. Dieses zusätzliche Budget stammt aus dem Bereich der Kurzzeitpflege, auf die man ebenso einen Anspruch hat. Es gilt nur der Kasse dies im Voraus mitzuteilen. In einem kurzen Antrag teilt man der Kasse mit, dass man einen Teil der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwidmen möchte. So erhöht sich das Budget der Verhinderungspflege von 1612 € auf 2418 €.


Viele Kassen handhaben diese Art von Anträge übrigens anders. Es empfiehlt sich in jedem Fall zum Ende eines Jahres einen Antrag für das kommende Jahr auf Verhinderungspflege mit Umwidmung zu stellen. 

So sind sie auf der sicheren Seite.


All diese Regelungen und Budget erscheinen sehr verwirrend. Wenn Sie Hilfe bei dem Weg aus diesem Dschungel benötigen, beraten unsere Fachkräfte Sie gerne. 

 
Rufen Sie uns einfach unter der Rufnummer  069-90 430 19 282 an und vereinbaren Sie ihren individuellen Termin.
Verhinderungspflege
Pflegedienstltg. K.Leppind
stellv.Pflegedienstltg. C.Ackermann