Beratungsbesuch § 37.3 Termin verpasst?
Bis zum 31.12.24 musste jeder Empfänger von Pflegegeld einen Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durch eine Pflegefachkraft gegenüber der Pflegekasse für das letzte Halb- oder Vierteljahr vorlegen.
Manche Patienten haben bislang noch keinen Beratungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse eingereicht.
Die Pflegekassen verschicken jetzt die Mahnungen hierzu. Kein Grund zur Panik! Wenn Sie noch keinen Beratungsbesuch im letzten Halb- oder Vierteljahr bekommen haben, rufen Sie uns an und wir führen unkompliziert Ihren Beratungseinsatz durch.
Rufen Sie uns unter der Rufnummer 069 90 430 19 281 an und wir können rasch alle Fragen hierzu klären.
Mit den besten Grüßen
Matthias Bonger
Die Pflegekassen verschicken jetzt die Mahnungen hierzu. Kein Grund zur Panik! Wenn Sie noch keinen Beratungsbesuch im letzten Halb- oder Vierteljahr bekommen haben, rufen Sie uns an und wir führen unkompliziert Ihren Beratungseinsatz durch.
Rufen Sie uns unter der Rufnummer 069 90 430 19 281 an und wir können rasch alle Fragen hierzu klären.
Mit den besten Grüßen
Matthias Bonger