Beratungsbesuch §37.3 SGB XI – das 3. Quartal endet

Sie erhalten regelmäßig Ihr Pflegegeld und haben den Pflegegrad 4 und 5?

Dann benötigen Sie einmal in jedem Quartal einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI.
Das dritte Quartal neigt sich dem Ende zu.

Wenn Sie Ihren regelmäßigen Beratungsbesuch in diesem Quartal noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen schnell Ihren aktuellen Beratungstermin zu vereinbaren, damit es nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung Ihres Pflegegeldes kommt.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin unter 069 90 430 19 282.

 

Beratungsbesuch §37.3 SGB XI - das 3. Quartal endet